Kardinal von Brüssel will keine Wiederverheirateten im Bildungsbereich
(gloria.tv/ KNA) Der Vorsitzende der Belgischen Bischofskonferenz, Erzbischof Andre-Joseph Leonard, sieht für wiederverheiratete Geschiedene nur eingeschränkte Berufschancen im katholischen Bildungsbereich. Er würde befürworten, wenn wiederverheiratete Geschiedene keinen Religionsunterricht gäben und auch keine katholische Schule leiteten, schreibt der Erzbischof von Mechelen-Brüssel in der Oktoberausgabe der Bistumszeitung «Pastoralia».
Dies sei eine Gewissensentscheidung. Die Betroffenen sollten sich überlegen, ob es angemessen sei, unter solchen Lebensumständen eine Schlüsselposition bei der Vermittlung der christlichen Lehre zu bekleiden. Eine Scheidung entspreche nicht der Unauflöslichkeit der Ehe, die von Jesus gewollt sei. Gleichwohl wolle er niemanden verurteilen.
Katholische Schulvereinigungen wiesen das Anliegen des Erzbischofs zurück. Die Leiterin des flämischen Sekretariats für katholischen Unterricht, Mieke Van Hecke, sagte, Leonards Position sei nicht zeitgemäß. Es gebe im katholischen Unterrichtswesen seit langem Scheidungsfälle. Dies könne er nun nicht infrage stellen. Das Generalsekretariat für französischsprachigen katholischen Unterricht erklärte, der Vorschlag sei nicht mit dem geltenden Arbeitsrecht vereinbar. Es dürfe bei der Einstellung von Lehrern keine Diskriminierung geben.
Erzbischof Leonard betonte weiter, wiederverheiratete Geschiedene dürften nicht marginalisiert und ausgeschlossen werden. Es sei die Aufgabe der Kirche, ihnen zuzuhören und mit ihnen zu beten. Die Gemeinschaft der Gläubigen wisse, dass die Betroffenen darunter litten, vom Kommunionempfang ausgeschlossen zu sein.
Dies sei eine Gewissensentscheidung. Die Betroffenen sollten sich überlegen, ob es angemessen sei, unter solchen Lebensumständen eine Schlüsselposition bei der Vermittlung der christlichen Lehre zu bekleiden. Eine Scheidung entspreche nicht der Unauflöslichkeit der Ehe, die von Jesus gewollt sei. Gleichwohl wolle er niemanden verurteilen.
Katholische Schulvereinigungen wiesen das Anliegen des Erzbischofs zurück. Die Leiterin des flämischen Sekretariats für katholischen Unterricht, Mieke Van Hecke, sagte, Leonards Position sei nicht zeitgemäß. Es gebe im katholischen Unterrichtswesen seit langem Scheidungsfälle. Dies könne er nun nicht infrage stellen. Das Generalsekretariat für französischsprachigen katholischen Unterricht erklärte, der Vorschlag sei nicht mit dem geltenden Arbeitsrecht vereinbar. Es dürfe bei der Einstellung von Lehrern keine Diskriminierung geben.
Erzbischof Leonard betonte weiter, wiederverheiratete Geschiedene dürften nicht marginalisiert und ausgeschlossen werden. Es sei die Aufgabe der Kirche, ihnen zuzuhören und mit ihnen zu beten. Die Gemeinschaft der Gläubigen wisse, dass die Betroffenen darunter litten, vom Kommunionempfang ausgeschlossen zu sein.